Fuchs angefahren, bloss nicht wegfahren

Ob Reh, Fuchs oder Marder – wer mit einem Wildtier kollidiert, muss dies sofort der Polizei melden. Ansonsten kann es teuer werden. Einige Tipps helfen im Gesetzesdschungel.

Wer kennt denn schon das Jagdgesetz und die Jagdverordnung eines Kantons auswendig? Jäger und Wildhüter vielleicht. Dass es im Alltag relevant ist, zeigt der Fall einer Autofahrerin im Kanton Bern. Diese musste 1000 Franken Busse, Strafe und Verfahrensgebühr zahlen (Der Bund/BZ). Sie war mit einem Fuchs kollidiert, ohne es sofort zu melden. Dafür wurde die Lenkerin bestraft wegen Tierquälerei und Verstoss gegen Artikel 23 der bernischen Jagdverordnung ein. Der da besagt: «Fallwild ist der Wildhüterin, dem Wildhüter oder der Kantonspolizei unverzüglich zu melden.»

Richtig reagieren bei Kollisionsgefahr

Fuchs, Hase, Reh oder Marder tauchen meist unverhofft auf der Fahrbahn auf - und die Kollision passiert unverschuldet. Folgende Empfehlungen helfen: In ländlichen und Waldgebieten Geschwindigkeit besonders in der Dämmerung reduzieren und auf querende Tiere zu achten. Starkes Abbremsen geradeaus statt auszuweichen gilt als sicherste Reaktion bei drohender Kollision.

Nach einer Kollision mit Wildtieren wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Marder sowie mit geschützten Tierarten besteht Anhaltepflicht; Unfallstelle sichern und sofort Polizei informieren.

Haustiere und Versicherung

Auch bei Haustieren sollen nach Möglichkeit Halterin oder Halter ausfindig gemachtm, ersatzweise die Polizei benachrichtigt werden. Schäden am Fahrzeug infolge einer Kollision mit Tieren sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung gedeckt: Anders Ausweichschäden: Beispielsweise eine Kollision mit einem Baum oder einer Leitplanke erfordert meist Vollkaskoschutz. Tierarztkosten und Schmerzensgeld bei verletzten Haustieren fallen üblicherweise unter die private Haftpflichtversicherung.

Praktische Infos:
TCS: Was ist bei Wild auf der Strasse zu tun?
L-drive.ch: Unfälle mit Tieren - häufig gestellte Fragen

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