Politik: Versicherte sollen bei Krankheit mehr selbst bezahlen
Von Krankheit betroffene Menschen sollen künftig einen grösseren Anteil an den Kosten selbst tragen. Das Parlament wird entscheiden, ob die Mindestfranchise der Grundversicherung künftig automatisch steigt. Die Krankenkassen müssten im Schnitt höchstens 86,5% der Gesamtkosten übernehmen.
Symbolbild
Die Mehrheit im Parlament und Bundesrat will die obligatorische Grundversicherung ändern. Werden Bürgerinnen und Bürger krank, sollen sie mehr selbst bezahlen. Offizielle Hauptbotschaft: «Bundesrat und Parlament möchten die Eigenverantwortung der Versicherten stärken, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen.»
Patienten sollen mehr selbst zahlen, Kassen weniger
Einfach gesagt: Die Versicherten sollen im Krankheitsfall mehr bezahlen, die Krankenkassen weniger Kostenanteil übernehmen. So würden Krankheitskosten stärker auf die Versicherten abgewälzt. Ob und wie stark die Massnahme den steigenden Krankenkassenprämien entgegenwirken würde, bleibt unklar.
Kostenrisiko verschiebt sich auf Versicherte
Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Mindestfranchise in der Grundversicherung zunächst von 300 auf 400 Franken zu erhöhen. Zudem würde diese automatisch weiter steigen, sobald die Versicherten weniger als 13,5 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen (durch Zahlung der Franchise, Selbstbehalt und Spitalkosten). Das ist neu. Die Versicherten müssten mindestens 13,5 Prozent der Kosten selbst tragen («Schwellenwert»). Die Grundversicherung übernähme im Schnitt höchstens 86,5 Prozent. Das Kostenrisiko verschiebt sich.
Am Ende könnte das Stimmvolk entscheiden
Die Kritiker sagen, dass Menschen mit tiefem oder mittlerem Einkommen stärker belastet werden und auf notwendige Behandlungen verzichten könnten. Die Befürworter sagen, höhere Eigenkosten sollen unnötige Arztbesuche verhindern und so das System stabilisieren.
Der Weg zu einer allfälligen Änderung ist noch lang. Zuerst können sich alle Interessierten und Betroffenen einbringen (Vernehmlassung). Nach einer allfälligen Überarbeitung werden National- und Ständerat die Vorlage beraten. Verabschiedet das Parlament die Gesetzesänderung, wäre dagegen eine Unterschriftensammlung möglich (Referendum) mit anschliessender Volksabstimmung.
Quellen:
- Bundesrat schickt Erhöhung der Mindestfranchise in die Vernehmlassung
- Motion: Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen